Impfangebot

Sehr geehrte Eltern,

aufgrund der steigenden Inzidenzwerte im Kreis Groß-Gerau möchte ich Sie mit diesem Brief nochmals auf das Impfangebot des Kreises und der Stadt Rüsselsheim aufmerksam machen.

Am Montag, 13.09.2021 von 9.00 bis 17.00 Uhr können Schüler*innen der Alexander-von-Humboldt-Schule sowie andere impfinteressierte Personen das Angebot des Impfbusses auf unserem Schulhof nutzen. Die notwendigen Formulare können auf der Homepage der Schule eingesehen und heruntergeladen oder in der Schule ausgedruckt abgeholt werden.

Der Termin für die zweite Impfung wurde auf Dienstag, 26.10.2021 von 9.00 bis 17.00 Uhr gelegt.

Mit freundlichen Grüßen

Svenia Bormuth

Schulleiterin Alexander-von-Humboldt-Schule

Azubi-Botschafter zu Besuch im Jahrgang 8

Viele Schüler*innen träumen davon, unsere Schule mit so einem guten Realschulabschluss zu verlassen, dass sie anschließend das Abitur machen können. Auch viele Eltern wünschen sich verständlicherweise den höchstmöglichen Bildungsabschluss für ihre Kinder.

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Herzlich Willkommen – Einschulung der neuen 5. Klässler*innen für das Schuljahr 2021/2022

Wir begrüßen für das neue Schuljahr 119 neue Schülerinnen und Schüler in der Schulgemeinde der Alexander-von-Humboldt-Schule.

Coronokonform in  5 Klassengruppen, mit Mundschutz und nur einzelnen Elternteilen aber nicht weniger herzlich.

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Schön, dass ihre da seid –  wir freuen uns auf die gemeinsamen Jahre!

Impfangebot an der Schule

Sehr geehrte Eltern,

der Kreis Groß-Gerau und die Stadt Rüsselsheim bieten zusätzlich zu dem Angebot des Impfzentrums und dem Impfen durch Haus- und Fachärzte ein mobiles Impfangebot an Schulen an. Schüler*innen ab 12 Jahren erhalten somit, auf freiwilliger Basis, die Gelegenheit, sich am Ort der Schule impfen zu lassen. Zur Vorbereitung auf den Impftermin finden Sie auf unserer Homepage ein Elternanschreiben des Kreises Groß-Gerau und der Stadt Rüsselsheim, den Anamnesebogen, die Einverständniserklärung sowie das Aufklärungsschreiben zur Impfung.
Folgende Hinweise für die impfinteressierten Schüler*innen und deren Sorgeberechtigten sowie Lehrkräfte und Pädagogisch Mitarbeitende sind zu beachten:

  • Ausweis, ggf. Krankenversichertenkarte und Impfausweis (Ersatzbescheinigungen können bei Bedarf ausgestellt werden) müssen mitgebracht werden.
  • Die Anamnese- und Einwilligungsbögen müssen vollständig ausgefüllt am Impftag vorliegen. (Bei Bedarf können sie diese im Sekretariat abholen)
  • Eine sorgeberechtigte Person muss bei der Impfung von Schüler*innen unter 16 Jahren anwesend sein.

Leider können Schüler*innen, Lehrkräfte und Pädagogischen Mitarbeitende nicht geimpft werden,

  • wenn sie Erkältungsanzeichen aufweisen
  • wenn die SARS-CoV-2 positiv waren, sind bzw. bei denen zwischenzeitlich eine SARS-CoV-2 Infektion bekannt und labordiagnostisch bestätigt wurde, wenn die vorgeschriebene Karenzzeit nicht erreicht wurde.
  •  wenn sie krankgeschrieben sind – selbst wenn es sich dabei um den letzten Tag der Krankschreibung handelt.
  • wenn die Unterlagen (Einwilligung und Anamnese) unvollständig sind.

Das Impfangebot findet an der Alexander-von-Humboldt-Schule am Montag, 13.09.2021 im Zeitraum von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr statt. Sie können das Impfangebot ohne Anmeldung wahrnehmen – ggf. ist mit einer Wartezeit zu rechnen.
Bei Bedarf können der Anamnesebogen und die Einverständniserklärung ausgedruckt im Sekretariat der Alexander-von-Humboldt-Schule abgeholt werden.

Dokumente zum Download:

Mit freundlichen Grüßen
Svenia Bormuth

Schuljahresbeginn

Liebe Schülerinnen und Schüler, 

wir freuen uns euch am 30.8.2021 wieder an der AvH begrüßen zu dürfen und hoffen auf ein unbeschwertes Schuljahr. 

Wir beginnen mit Klassenlehrer*innenunterricht um 8.00 Uhr und enden am Montag nach der dritten Stunde.  

Für den Zeitraum der ersten zwei Schulwochen werden präventiv folgende Vorkehrungen getroffen: 

  • Erhöhung der Testfrequenz von zwei auf drei Tests je Woche
  • Maskenpflicht (medizinische Masken) – unabhängig von der Inzidenz – auch am Platz während des Unterrichts
  • Dringende Empfehlung zum Tragen der Maske auch im Freien bei Einschulungsfeiern und vergleichbaren Schulveranstaltungen. 

Nähre Informationen findet ihr u.a. hier

Informationen für Reiserückkehrer

Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland

  • 14 Tage häusliche Quarantäne
  • Eine vorzeitige Beendigung bei Virusvariantengebieten kommt insbesondere in folgendem Fall in Betracht:

Wird das betroffene Virusvariantengebiet noch während der Absonderungszeit (häusliche Quarantäne) in Deutschland herabgestuft, gelten für die Beendigung der Absonderung die Regelungen für diese Gebietsart.

Aufenthalt in einem Hochrisikogebiet in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland

  • 10 Tage häusliche Quarantäne
  • Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird.
  • Die Quarantäne endet mit dem Zeitpunkt der Übermittlung.
  • Wird ein Genesenen- oder Impfnachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich.
  • Im Fall der Übermittlung eines Testnachweises darf die zugrundeliegende Testung frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein.
  • Für Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, endet die Absonderung fünf Tage nach der Einreise automatisch.

Sonderfall der Beendigung durch Entlistung

Die häusliche Quarantäne endet außerdem automatisch, sobald das betroffene Gebiet nicht mehr unter www.rki.de/risikogebiete gelistet ist (sogenannte Entlistung).

Die Quarantänepflicht gilt vorerst bis zum 30. September 2021.